Details zur neuen Unfallversicherung für unsere Mitglieder
Der Schwarzwaldverein hat bei der BGV-Versicherung eine
Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Diese gilt ab dem 01.01.2024 für alle
Mitglieder im Schwarzwaldverein.
Wer ist versichert?
Versicherte Personen
sind die Mitglieder aller Schwarzwaldverein Ortsvereine und des Hauptvereins,
sofern zum Zeitpunkt des Unfalls der Mitgliedsbeitrag gezahlt ist.
Was ist versichert?
Versichert sind Unfälle, mit erweitertem Unfallbegriff, weltweit bei
Vereinsaktivitäten inklusive Wegerisiko, die dem Vereinszweck und Erhalt des
Vereins dienen. Europaweit (geografisch) bei privaten Aktivitäten, die den
Natursportarten ohne erhöhtes Risiko bei Vereinsaktivitäten gleichgestellt
sind. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn sich das versicherte Mitglied durch
Stolpern, Ausrutschen oder Sturz verletzt oder wenn es ein plötzlich von außen
auf seinen Körper wirkendes Ereignis erleidet.
Was ist nicht versichert?
Natursportarten mit erhöhtem Risiko (z.B. Gleitschirm- oder Segelfliegen), Unfälle im Haushalt, Sachschäden (z.B. Brille, Kleidung), Kosten für ärztliche Heilbehandlung
Was ist der erweiterte Unfallbegriff?
z.B. Zeckenbiss, Infektionen durch Tier- oder Insektenstiche, Tollwut oder Tetanus, Unfall nach Bewusstseinsstörungen, Witterungsbedingungen nach Unfall, Gesundheitsschäden durch Verteidigung und Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen, u.a.
Was sind Vereinsaktivitäten?
Alle Aufgaben zum Vereinszweck wie in §2 der Hauptvereinssatzung beschrieben, so z.B. Natursportarten wie Wandern, Radfahren, Skifahren, Wege-, Familien-, Jugend-, Natur- und Denkmalschutzarbeiten.
Die wichtigsten Versicherungsleistungen
- Such, Bergungs- oder Rettungseinsätze max. 50.000 EUR
- Krankenhaustagegeld 10 EUR
- Invalidität Grundsumme mit Gliedertaxe zur Beurteilung des Invaliditätsgrades max. 40.000 EUR
- Invalidität mit progressiver Staffelung bis 500% (Vollinvalidität) max. 200.000 EUR
- Todesfallleistung 3.000 EUR
- Kur- und Rehabilitationsleistung max. 5.000 EUR
- Kosmetische Operationen einschl. Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten max. 50.000 EUR
- Übergangsleistung im beruflichen/außerberuflichen Bereich nach 3 und 6 Monaten max. je 10.000 EUR
- Pflegegeld max. 5.000 EUR